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Brandschutzbeauftragter in Betrieben Termine auf Anfrage

Details zum Seminar

  • Beschreibung

    Ziele / Inhalte:
    Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach den Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Der Lehrgang erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz sowie die Forderung aus der aktuellen Muster-Versammlungssta?ttenverordnung §42 (MVSta?ttVO 2005 Auszug, Fassung 2014).

    Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können.

    Hintergrund:
    Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten für Film/Funk/Fernsehen/Foto, Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.

    Laut § 3 Abs. 1 ArbSchG ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie (Geschossflächen > 5000 qm) und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die MVStätttVO verlangt bei entsprechender Erfordernis ebenfalls einen Brandschutzbeauftragten mit bestimmten Aufgaben und Pflichten. Spezifische Kenntnisse zu Versammlungsstätten sind dafür erforderlich.

    Ihre Vorteile:
    Sie erhalten mit einem Seminar mehrere notwendige Unterweisungen
    • Brandschutzbeauftragter für Betriebe
    • Brandschutzhelfer im Betrieb
    • Brandschutzbeauftragter nach MVStättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014)
    • Brandschutzunterweisung nach MVStättVO (Auszug, Fassung 2014)

    Ihr Nutzen:
    • Sie erwerben eine fundierte Grundausbildung nach vfdb-Richtlinie 12/09-01 und BGI 847.
    • Sie erfüllen die gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz und die Vorgaben der Sachversicherer.
    • Sie können den Brandschutz in Ihrem Unternehmen optimieren

    Hinweis: Bei mehr als 4 Fehlstunden kann eine Zertifizierung nicht ausgestellt werden.

    Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
    • Brandschutz im Bauwesen, Industrie und Gewerbe
    • Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz
    • Rechtliche Grundlagen: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
    • Spezifische Grundlagen zu Veranstaltungen: MVStättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014), DGUV Vorschrift 17
    (ehemals BGV C1) und DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1)
    • Aufgaben des Brandschutzbeauftragten, Verantwortlichkeiten in Einrichtungen und Betrieben
    • Brandrisiken durch bauliche Anlagen, Innenausbau und betriebliche Nutzung, Brandstiftung
    • Brand- und Löschlehre
    • Baulicher Brandschutz, Schottung
    • Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen
    • Anforderungen Messen und Ausstellungen sowie Kraftfahrzeuge in Versammlungsstätten
    • Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten in oder an Gebäuden (Schweißarbeiten, Dachdeckerarbeiten etc.)
    • Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Sprinkleranlagen, Rauch-Wärme-Abzug,
    Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen nach ASR 2.2
    • Bauliche und betriebliche Anforderungen an Flucht- und Rettungswege
    • Brandschutzprüfungen: Notwendigkeit, Prüflisten, Mängellisten und Mängelbeseitigung
    • Erstellen einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Brandlast, Brandbelastung und Brandgefahren)
    • Brennbare Ausstattung, Ausschmückung, Requisiten, sonstige Brandlasten und Brandgefahren
    • Spezielle Brandschutzanforderungen an Gebäude, je nach Art und Nutzung
    • Brandschutzkonzepte (Lesen und Interpretieren)
    • Brandschutzanforderungen an elektrotechnische Anlagen und Einrichtungen
    • Gruppenarbeiten und schriftliche Abschlussprüfung
    • Praktische Übungen
    • Umgang mit Feuerlöschern

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    Daten

    Beginn: 01.01.2020
    Ende: 31.12.2020

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    Ort

    Köln

    Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Weidmann E-Mail: sw@avb-akademie.de Fon: 02271-837 63-0 Fax: 02271-837 63-2 Bei Fragen und Anregungen zu unserem Seminarangebot können Sie sich gerne an mich wenden. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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    Zielgruppe

    - Mitarbeiter und Dienstleister des Facility- und des Gebäudemanagements
    - Sicherheitsbeauftragte
    - Architekten, Bauleiter, Baufachleute, Ingenieure, Techniker
    - Meister aller Fachrichtungen

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    Abschluss

    Es wird ein Fachgespräch und eine Ortsbesichtigung in einer Versammlungsstätte durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird eine LEK (Lernerfolgskontrolle) stattfinden. Inkl. Zertifikat.

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    Material

    Seminarunterlagen und Getränke sind im Preis enthalten

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    Kosten

    1420,17 Euro (zzgl. 19 % MwSt.)

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    weitere Informationen im Internet unter

    http://https://www.avb-akademie.de/content/seminare/#seminar/508

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    Anbieter

    A.V.B.-Akademie
    Olaf Jastrob
    52511 Geilenkirchen

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